Statut vom 29.08.1997 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 26.06.2002.
Eintragungstext
Spalte
7
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.11.2005.
Die Generalversammlung vom 28.06.2006 hat die Änderung der Satzung in § 27 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 30 (Geschäftsfjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses) und § 31 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Generalversammlung vom 19.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 10 (Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 13 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 20 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 21 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 23 (Mitgliederversammlung), § 24 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 25 (Stimmrecht), § 28 (Mehrheitserfordernisse), § 35 (Bekanntmachung) und § 37 (Auflösung) beschlossen..
Die Genossenschaft wird vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden alleine oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, insbesondere durch die Versorgung mit genossenschaftlichem Wohnraum sowie die Möglichkeit des Eigentumserwerbs. Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen und verwalten, hierzu zählen u.a. Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungs-, und Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft hat das Ziel, Wohnungen für Mitglieder zu errichten und zu erwerben, die eine Förderung gemäß § 17 Eigenheimzulagegesetz erhalten und denen die Rechte nach § 11 Abs. 4 der Satzung zustehen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten sowie Versicherungs- und Finanzdienstleistungen und Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, dem Zweck der Genossenschaft zu dienen. Die Genossenschaft ist berechtigt, einzelne Tätigkeitsfelder innerhalb ihres Aufgabenbereiches auf Dritte zu übertragen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.