Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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GnR 63
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
BBG Bundesbaugenossenschaft eG
b)
Mannheim
c)
Die wirtschaftliche Förderung und
Betreuung der Mitglieder, insbesondere
durch die Versorgung mit
genossenschaftlichem Wohnraum sowie
die Möglichkeit des Eigentumserwerbs.
Die Genossenschaft kann Immobilien in
allen Rechts- und Nutzungsformen
errichten, erwerben, bewirtschaften,
betreuen und verwalten, hierzu zählen
u.a. Wohnungs-, Gewerbe-,
Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im
Bereich des Grundstücks-, Wohnungs-,
und Immobilienwesens, des Städtebaus,
der Infrastruktur und der Raumordnung
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Dazu gehören auch soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen. Die
Genossenschaft hat das Ziel,
Wohnungen für Mitglieder zu errichten
und zu erwerben, die eine Förderung
gemäß § 17 Eigenheimzulagegesetz
erhalten und denen die Rechte nach §
11 Abs. 4 der Satzung zustehen. Die
Genossenschaft kann Vermögen
verwalten sowie Versicherungs- und
Finanzdienstleistungen und
Unternehmens- und sonstige
Beratungen durchführen. Beteiligungen
sind zulässig. Die Genossenschaft kann
auch sonstige Geschäfte tätigen, die
Keine
a)
Die Genossenschaft wird vertreten
durch den Vorstandsvorsitzenden
alleine oder durch ein
Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit
einem anderen Vorstandsmitglied
oder in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen.
b)
Vorstand:
Lottermann, Gert, Mannheim,
*XX.XX.1939
Vorstandsvorsitzender:
Burkhardt, Gerhard, Direktor,
Schriesheim
a)
Genossenschaft
Statut vom 29.08.1997 mit mehrfachen
Änderungen; zuletzt geändert am 26.06.2002.
a)
22.11.2005
Jürgensen
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
22.11.2005.
Tag der ersten Eintragung:
30.09.1997
Statut:
Sonderband
Blatt 11-25
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 26 und 27, 56-64
Abruf vom 29.12.2024
Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Mannheim
Nummer der Firma:
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GnR 63
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
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4
5
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7
geeignet sind, dem Zweck der
Genossenschaft zu dienen. Die
Genossenschaft ist berechtigt, einzelne
Tätigkeitsfelder innerhalb ihres
Aufgabenbereiches auf Dritte zu
übertragen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
2
a)
Die Generalversammlung vom 28.06.2006 hat
die Änderung der Satzung in § 27
(Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), §
30 (Geschäftsfjahr und Aufstellung des
Jahresabschlusses) und § 31 (Vorbereitung
der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss und die Gewinnverwendung)
beschlossen.
a)
05.06.2007
Georg
3
a)
Die Generalversammlung vom 19.06.2008 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der
Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 10
(Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der
Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder), §
13 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), § 20 (Aufgaben des
Aufsichtsrates), § 21 (Sitzungen des
Aufsichtsrates), § 23
(Mitgliederversammlung), § 24 (Einberufung
der Mitgliederversammlung), § 25
(Stimmrecht), § 28 (Mehrheitserfordernisse), §
35 (Bekanntmachung) und § 37 (Auflösung)
beschlossen..
a)
17.09.2008
Georg
Abruf vom 29.12.2024