Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 5.000,00 EUR nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung vorgenommen werden dürfen.