Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Gegenüber einem Kreditinstitut sind der Vorsitzende und der Kassenwart alleinvertretungsberechtigt.