Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Ausnahme: Jährliche Pachterhöhungen bis zu 250 EUR pro Pachtvertrag.