| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Bei Verträgen, die zu einer einmaligen Zahlungsverpflichtung in Höhe von bis zu 500 € führen, kann der Verein durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten werden. |