| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten allein oder den ersten und zweiten Vizepräsidenten gemeinsam vertreten. Der Präsident hat die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst und als Vertreter Dritter abzuschließen. |