| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende.
Für Einzelausgaben ab einer Höhe von 5.000 € ist die vorherige Genehmigung der Mitgliederversammlung notwendig. |