| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 10.000 EUR belasten, bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. |