| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Gegenwert von über 500,00 EUR bedürfen der textlichen Zustimmung des Beirats.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |