| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Beurkundungsbedürftige Immobiliengeschäfte dürfen nur durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam getätigt werden. |