| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder einer der Stellvertreter oder der Schatzmeister, vertreten. Der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeister sind jeweils allein zur Vertretung berechtigt |