| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Geschäfte, die den Wert von 500,00 € übersteigen, dürfen vom Vorstand nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung getätigt werden. |