| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, den ersten stellvertretenden Vorsitzenden und den zweiten stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Jeder von ihnen ist befugt, den Verein allein zu vertreten. |