| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung hierzu schriftlich erteilt ist. |