| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Präsident vertritt den Verein allein. Vizepräsident und Schatzmeister vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke(und grundstücksgleiche Rechte), sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 10.000,00€(zehntausend Euro) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |