Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5000,- Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.