Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden oder den Geschäftsführer gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 5.000,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.