| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus vier Personen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 1.500,00 EUR wird der Verein durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |