| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Rechtsgeschäfte, deren Wert 10.000,- Euro übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |