Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Rechtsgeschäfte, die den Verein mit einem Betrag von mehr als 2.600,00 EUR belasten, sowie Anstellungs- und Mietverträge können nur von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam abgeschlossen werden.