Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Der erste Vorsitzende und der Kassenwart sind stets alleinvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder bedürfen bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang von mehr als 300.000,- Euro der Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitglieds.