| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 500,00 EUR sind die Vorstandsmitglieder nur gemeinsam vertretungsberechtigt. |