Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden, der Schriftführerin und der Kassiererin. Die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende dürfen den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein vertreten. Die Schriftführerin und die Kassierin dürfen den Verein nur zusammen mit der Vorsitzenden oder der stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.