| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 1.000,- EUR verpflichten, können nur durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder getätigt werden. |