Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, darunter der erste oder zweite Vorsitzende. Die Aufnahme von Darlehen, Grundstücksan- und verkäufe, die Eingehung von Dauerschuldverhältnissen, die den Verein zu mehr als 2.000,- Euro pro Jahr verpflichten, sowie der Abschluss von Verträgen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 10.000,- Euro verpflichten können, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.