Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Rechtshandlungen und Urkunden, die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 5000,00 DM verpflichten, sind von dem 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden sowie mindestens drei weiteren Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.