Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsbefugnis ist beschränkt auf Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 5.000,00 EUR nicht übersteigen. Alle anderen Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes.