Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 500,00 DM der Zustimmung des Gesamtvorstandes gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung bedürfen.