| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Je zwei Ämter können in Personalunion ausgeübt werden. Besteht Personalunion für zwei der drei, ist jedes Vorstandsmitglied alleinvertretungsberechtigt. |