Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 10.000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.