| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Desweiteren ist zum Erwerb oder Verkauf von Gegenständen, die einen Wert von mehr als 200,00 DM haben, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |