| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand hat für Kredit- und Grundstücksgeschäfte sowie bei Verpflichtungshandlungen von über 200,00 DM die Einwilligung der Mitgliederversammlung einzuholen. |