| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb, Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen und außerdem zur Aufnahme eines Kredits die Zustimmung der Jahreshauptversammlung oder außerordentlichen Versammmlung erforderlich ist. Die Zustimmung ist aber erst ab einem Wert von 1.000,00 DM für das einzelne Rechtsgeschäft erforderlich. |