| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte über 15.000,00 DM der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen. |