Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder dürfen den Verein nur für Maßnahmen vertreten, die 7.500,00 DM nicht überschreiten. Bei höheren Beträgen ist die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder einschließlich etwaiger Beiräte erforderlich.