Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorsitzenden ist jedoch in der Weise beschränkt, dass nur für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 3.000,-- DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.