Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den Kassenwart gemeinsam. Rechtsgeschäfte, die einen Wert von mehr als 300,00 EUR zum Gegenstand haben und solche, die den Verein zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet, bedürfen der Zustimmung der übrigen Vorstandsmitglieder.