Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Vorsitzende ist daneben zur alleinigen Vertretung des Vereins berechtigt. Über An- und Verkauf von Grundstücken sowie Aufnahme vor Darlehen und Bürgschaften beschließt die Mitgliederversammlung.