| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
An- und Verkauf, Verpfändungen und Verpachtung von Immobilien, sowie Aufnahme von Hypotheken und Darlehen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |