Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Die Mitgliederversammlung (Delegiertenversammlung) beschließt über Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum; der Mitgliederversammlung (Delegiertenversammlung) obliegt die Genehmigung von Verträgen mit anderen Zucht- und Vermarktungsorganisationen, welche wiederkehrende Verpflichtungen für den Verband (Verein) begründen.