Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Veräußerung des Vereinsvermögens (insbesondere der im Eigentum des Vereins befindlichen Grundstücke), der Ankauf neuer Grundstücke und Investitionsvorhaben zu Lasten des Vereinsvermögens bzw. der Vereinsmitglieder, die ein Gesamtvolumen von 10.100,00 DM übersteigen, bedürfen der Zustimmung sämtlicher Vereinsmitglieder.