Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender. Zur Vertretung des Vereins gegenüber dem kontoführenden Geldinstitut der Vereinskasse sind der Kassenwart, der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden allein zeichnungsberechtigt.