Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Jeweils zwei von Ihnen, darunter der erste Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.