Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Sie sind alleinvertretungsbefugt. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte über 1.000,- EUR sowie Rechtsgeschäfte, die pro Geschäftsjahr 50% der Mitgliederbeiträge aus dem aktuellen Geschäftsjahr übersteigen, der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.