Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einem bzw. zwei Vorsitzenden (soweit zwei gleichberechtigte Vorsitzende gewählt sind) und bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter entweder ein Vorsitzender oder ein stellvertretender Vorsitzender, vertreten den Verein gemeinsam.