Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5.000,00 DM bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.