Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und mindestens einem Beisitzer.
Sämtliche Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinschaftlich.
Im übrigen vertreten der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende den Verein jeweils allein.