Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich Schriftführer) sowie dem Schatzmeister.
Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein jeweils allein.
Bei vermögensrechtlichen Angelegenheiten vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.