Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Gemeindevorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Sekretär, dem Buchhalter und vier Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Gemeindevorsitzende oder einer der Stellvertreter, vertreten.